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RECHTE AUS INTERNET DOMAINS

1. Kann ich Markenrechte an einer Domain erlangen?

Durch die Benutzung einer Domain im Internet entsteht in der Regel ein Schutz als Unternehmenskennzeichen. D.h. die Domain genießt den gleichen Schutz wie eine eingetragene Marke. Voraussetzung für das Entstehen des Schutzes ist allerdings, dass die Domain im geschäftlichen Verkehr genutzt wird, und dass der Verkehr den Domainnamen als Herkunftshinweis auffasst und darin nicht nur eine beschreibende Angabe sieht. Bei originär unterscheidungskräftigen Domains ist daher eine zusätzliche Eintragung als Marke in der Regel nicht mehr nötig. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte unseren Markenanwalt für Domainrecht.

2. Welche Rechte kann ich aus einer Domain geltend machen?

Der Erwerb des Schutzes einer Domain gewährt ihrem Inhaber ein ausschließliches Recht. Dritten ist es dabei untersagt, die Domain oder ein ähnliches Zeichen im geschäftlichen Verkehr unbefugt zu benutzen, die geeignet ist, Verwechslungen mit der Domain hervorzurufen. Die Rechte aus der Domain wirken dabei auch gegen andere Marken oder andere Kennzeichenrechte. Für die Annahme einer Verwechslungsgefahr ist neben der Ähnlichkeit der gegenüberstehenden Zeichen (z. B. Domain und Marke) zusätzlich eine Branchennähe der gegenüberstehenden Unternehmen erforderlich.

Bei Fragen zum Thema Domainrecht oder Domainverletzung nehmen Sie doch einfach Kontakt zu unserem Markenanwalt auf.  Sprechen Sie uns an.

 

DOMAINRECHT – PATWORX MARKENANWALT

 

3. Haben Sie eine Abmahnung aus einer Domain erhalten oder wollen Sie Ihr Domainrecht gegen Dritte durchsetzen?

Eine Abmahnung wegen Domainverletzung bzw. Markenverletzung enthält üblicherweise eine Aufforderung, innerhalb einer bestimmten Frist eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Androhung gerichtlicher Schritte, sofern die geforderte Unterlassungserklärung nicht innerhalb der Frist abgegeben wird. Darüber hinaus wird oftmals gleichzeitig eine Kostenrechnung für die Abmahnung mitgeschickt. Wenn Sie eine solche Abmahnung wegen Domainverletzung erhalten haben, ist die Sach- und Rechtslage dringend zu prüfen. Hierfür benötigen wir eine Kopie des Abmahnschreibens. Setzen Sie sich doch einfach mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gerne und prüfen, ob die Abmahnung überhaupt begründet ist. Unsere Markenanwälte in München freuen sich auf Ihren Anruf.