Das Anmelden eines europäischen Designs (früher Geschmacksmuster) beim EUIPO ist relativ einfach – es gibt jedoch einige Punkte, die Sie beim Anmelden eines EU Designs bzw. Geschmacksmusters beachten sollten. Nutzen Sie daher die Erfahrung unserer Designanwälte beim Schutz Ihres EU Designs. Vor Einreichung Ihrer europäischen Designanmeldung klären wir mit Ihnen unter Anderem folgende Punkte:
- Kann und sollte ich zusätzliche Muster für alternative Varianten meines europäischen Designs anmelden?
- Welche und wie viele Ansichten je Muster soll ich einreichen, und wie erstelle ich das passende Klassenverzeichnis für mein europäisches Design?
- Verletze ich möglicherweise ältere Designrechte in Deutschland oder Europa? Kann ich das europäische Design überhaupt gefahrlos nutzen?
Bei Fragen zu den Mustern oder zum Klassenverzeichnis beraten wir Sie gerne und können Ihre Fragen klären, sobald Sie uns die Einzelheiten zu Ihrer Designanmeldung mitgeteilt haben. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt zu unser Patentanwaltskanzlei in München auf.