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DEUTSCHES GEBRAUCHSMUSTER ANMELDEN

1. Was ist ein deutsches Gebrauchsmuster?

Ein deutsches Gebrauchsmuster ist ein Schutzrecht für technische Erfindungen, das seinem Inhaber ein ausschließliches Recht an einer Erfindung verleiht. Jedem Dritten ist es ohne Zustimmung des Gebrauchsmusterinhabers verboten, den geschützten Gegenstand herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen, zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken einzuführen.

Die Laufzeit eines deutschen Gebrauchsmusters beträgt 10 Jahre.

Die Schutzwirkung eines deutschen Gebrauchsmusters bzw. einer Gebrauchsmusteranmeldung beschränkt sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Der Gebrauchsmusterschutz ist also territorial beschränkt.

2. Was kann als Gebrauchsmuster angemeldet werden?

Als Gebrauchsmuster werden technische Erfindungen geschützt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.

Der Begriff der Neuheit ist dabei anders definiert als bei einem Patent. Stand der Technik ist nämlich nur, was vor dem Anmelde- bzw. Prioritätstag des Gebrauchsmusters weltweit durch schriftliche Beschreibung oder in Deutschland durch öffentliche Vorbenutzung der Öffentlichkeit bekannt geworden ist.

Dem Gebrauchsmusterschutz sind grundsätzlich nur Vorrichtungen zugänglich. Verfahren können nicht geschützt werden.

Nicht schutzfähig sind ferner: Entdeckungen und wissenschaftliche Theorien sowie mathematische Methoden; ästhetische Formschöpfungen; Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten und die bloße Wiedergabe von Informationen, Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen, sofern sich die Anmeldung auf die genannten Gegenstände „als solche“ bezieht.

Für das Gebrauchsmuster besteht im Gegensatz zum Patent eine 6-monatige Neuheitsschonfrist. Das bedeutet, dass der Erfinder innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Erfindung zum ersten Mal veröffentlicht wurde, diese noch zum Gebrauchsmusterschutz anmelden kann.

 

GEBRAUCHSMUSTERSCHUTZ IN DEUTSCHLAND

 

3. Wie melde ich ein Gebrauchsmuster an?

Eine Gebrauchsmusteranmeldung kann man beim Deutschen Patent- und Markenamt in München (DPMA) einreichen. Die Unterlagen der Gebrauchsmusteranmeldung müssen enthalten: eine Beschreibung, Ansprüche und ggf. Zeichnungen. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Deutschen Patent- und Markenamtes und insbesondere in dem vom DPMA herausgegebenen „Merkblatt für Gebrauchsmusteranmelder“.

4. Was folgt nach der Einreichung der Gebrauchsmusteranmeldung?

Die Gebrauchsmusterstelle prüft vor der Eintragung nur, ob eine technische Erfindung vorliegt, die grundsätzlich dem Gebrauchsmusterschutz zugänglich ist. Sind alle formellen Voraussetzungen erfüllt, und wurde die Anmeldegebühr bezahlt, trägt das DPMA die Anmeldung in das GbM-Register ein. Da das DPMA – anders als beim Patent – die Schutzfähigkeit des Gebrauchsmuster nicht prüft, ist das Gebrauchsmuster einfacher, schneller und auch kostengünstiger zu erlangen als ein Patent.

Ein Gebrauchsmuster wird, wie erwähnt, auch dann eingetragen, wenn es nicht neu ist oder nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht. In diesem Fall entsteht jedoch kein wirksames Schutzrecht, sondern nur ein Scheinrecht, aus dem keine Rechte hergeleitet werden können. Die Rechtsbeständigkeit des Gebrauchsmusters wird erst später im Streitfall, wie z. B. im Löschungs- oder Verletzungsverfahren, geprüft. Daraus kann sich für den Gebrauchsmusterinhaber ein erhebliches Risiko ergeben, wenn sich herausstellt, dass das Gebrauchsmuster nicht rechtsbeständig war.

Mit der Eintragung des Musters in das Geschmacksmusterregister entsteht der Geschmacksmusterschutz.

Bei Fragen zum Thema Gebrauchsmusteranmeldung nehmen Sie doch einfach Kontakt zu uns auf. Unsere deutschen und europäischen Patentanwälte in München beraten Sie gerne. Sprechen Sie uns an.

5. Welche Kosten sind für eine Gebrauchsmusteranmeldung zu erwarten?

Neben den amtlichen Gebühren fallen Honorare für die Ausarbeitung der Anmeldeunterlagen sowie die Einreichung der Gebrauchsmusteranmeldung an. Das Honorar für die Ausarbeitung der Anmeldeunterlagen hängt vom zeitlichen Aufwand ab und kann daher sehr unterschiedlich sein. Die Gesamtkosten beginnen ab ca. 2.000 €, können aber auch deutlich höher sein. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein persönliches Angebot. Sprechen Sie uns doch einfach an.

Ausführliche Informationen zu den Kosten einer deutschen Gebrauchsmusteranmeldung bzw. eines deutschen Gebrauchsmusters über dessen gesamte Laufzeit von 10 Jahren finden Sie hier.

Bei Fragen zum Thema Gebrauchsmuster nehmen Sie doch einfach Kontakt zu uns auf. Unsere deutschen und europäischen Patentanwälte in München beraten Sie gerne. Sprechen Sie uns an.