Markenrecht-Fall 1
Widerspruchsverfahren Domain gegen europäische Marke
Ausgangslage: Ein spanischer Wettbewerber unseres deutschen Mandanten hatte eine Europäische EU-Marke beim Europäischen Markenamt angemeldet, die mit der Firmenbezeichnung des Mandanten identisch war. Unser Mandant hatte lediglich eine deutsche Internet-Domain mit dem Namen seiner Firma aber keine eigene Marke. Durch die EU-Markenanmeldung wurde die geschäftliche Tätigkeit unseres Mandanten in Deutschland gefährdet.
Ziel: Löschung der europäischen Marke aus einer deutschen Domain heraus.
Lösung: Nach Veröffentlichung der EU-Marke wurde gegen die Marke Widerspruch aus der deutschen Internet-Domain eingelegt (in Spanischer Sprache). Sämtliche zum Nachweis der Internetnutzung erforderlichen Unterlagen wurden ins Spanische übersetzt und beim OHIM bzw. HABM in Alicante eingereicht. Gleichzeitig wurde Rückerstattung der Widerspruchsgebühr beantragt. Das EU-Markenamt hat schließlich allen Anträgen zugestimmt und die EU-Markenanmeldung des Mitbewerbers gelöscht. Danach konnten seitens unseres Mandanten in verschiedenen europäischen Staaten eigene Markenanmeldungen eingereicht werden.

