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PCT Patent anmelden

1. Was ist eine PCT Anmeldung?

Eine internationale Patentanmeldung, die nach dem „Vertrag zur Internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes“ (Patentzusammenarbeitsvertrag – Patent Cooperation Treaty) vom 19. Juni 1970 erfolgt, wird PCT-Anmeldung oder auch internationale Patentanmeldung genannt. Sie führt nicht zu einem Internationalen Patent, sondern ist lediglich eine Anmeldung mit einer späteren Option auf nationale Anmeldungen in den Ländern, die man dafür auswählt (z. B. in Deutschland, USA, China und Japan). Die späteren nationalen Anmeldungen in den ausgewählten Ländern werden dann von den nationalen Patentämtern geprüft und ggf. zum Patent erteilt. Die PCT-Anmeldung bietet damit die Möglichkeit durch eine einzige Anmeldung Schutz in allen PCT-Vertragsstaaten gleichzeitig zu beantragen, wobei die PCT-Anmeldung dieselbe (eingeschränkte) Schutzwirkung wie eine nationale Patentanmeldung hat.

Die Auswahl eines Landes bedeutet, dass für dieses Land eine nationale Phase eingeleitet werden muss, die auch Nationalisierung genannt wird. Eine Übersicht über die Nationalisierungsfristen ist bei der WIPO abrufbar.

Der besondere Vorteil einer PCT-Anmeldung liegt darin, dass man erst verhältnismäßig spät (in der Regel nach etwa 2 1/2 Jahren) entscheiden muss, in welchen Ländern man tatsächlich Schutz erhalten will. Dabei können alle diejenigen Länder ausgewählt werden, die dem PCT-Vertrag beigetreten sind. Seit dem 28. Mai 2007 sind dies 137 PCT-Mitgliedstaaten. Ein weiterer Vorteil der späten Nationalisierung liegt darin, dass die hohen Kosten der Auslandsanmeldungen erst relativ spät entstehen. Zu diesem Zeitpunkt ist in der Regel schon ein internationaler schriftlicher Bescheid über die Patentfähigkeit ergangen, so dass die Erteilungschancen der nationalen Anmeldungen recht gut abgeschätzt werden können. Darüber hinaus hat sich nach 2 ½ Jahren meist auch gezeigt, ob das zu schützende Produkt/Verfahren wirtschaftlichen Erfolg haben wird oder nicht.

 

INTERNATIONALE PATENTANMELDUNG

 

2. Wie melde ich ein PCT Patent an?

Eine internationale Patentanmeldung kann man u. a. beim Europäischen Patentamt in München (EPA) einreichen. Für Europäische Anmelder ist das Europäische Patentamt die Internationale Recherchenbehörde (International Searching Authority – ISA).

Die Unterlagen der Patentanmeldung müssen enthalten: eine Beschreibung, Patentansprüche, ggf. Zeichnungen und eine Zusammenfassung. Darüber hinaus ist eine Erfinderbenennung einzureichen. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der WIPO.

Weitere Informationen zum Thema internationales bzw. PCT-Patentrecht finden Sie auf den Seiten der WIPO.

3. Was folgt nach der Anmeldung?

Nach der Anmeldung prüft das EPA auf Einhaltung der formellen Erfordernisse und führt dann eine internationale Recherche nach relevantem Stand der Technik durch. Der internationale Recherchenbericht enthält die Klassifikation der Erfindung sowie die Angabe derjenigen Druckschriften, die für die Erfindung als wesentlich anzusehen sind. Das EPA erstellt gleichzeitig mit dem internationalen Recherchenbericht einen schriftlichen Bescheid darüber, ob die beanspruchte Erfindung neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar ist. Stellt das EPA fest, dass die internationale Anmeldung nicht dem Erfordernis der Einheitlichkeit der Erfindung entspricht, so hat der Anmelder zusätzliche Recherchegebühren zu zahlen.

Nach Erhalt des internationalen Recherchenberichts kann der Anmelder die Ansprüche einmal ändern (Art. 19 PCT). Hierzu hat er bei der WIPO einen Satz neuer Ansprüche sowie ein Begleitschreiben einzureichen, das die Unterschiede erläutert und die Grundlage für die Änderungen angibt.

Abhängig vom Ergebnis des internationalen Recherchenberichts kann der Anmelder schließlich entscheiden, ob bzw. in welchen Ländern die PCT-Anmeldung in nationale Anmeldungen gewandelt werden soll, die dann vor den jeweiligen Patentämtern geprüft werden.

Bei Fragen zum Thema PCT Patent nehmen Sie doch einfach Kontakt zu uns auf. Unsere deutschen und europäischen Patentanwälte in München beraten Sie gerne. Sprechen Sie uns an.

4. Wie viel kostet eine PCT Anmeldung?

Die PCT-Patentanmeldung erzeugt zusätzliche Kosten in Form von amtlichen Gebühren und Honoraren in der internationalen Phase vor dem EPA. Diese Kosten würden nicht anfallen, wenn Sie sofort in den gewünschten ausländischen Staaten Anmeldungen einreichen würden. Die internationale PCT Anmeldung bietet jedoch einige Vorteile (siehe oben), die die Mehrkosten ohne weiteres kompensieren.

Ausführliche Informationen zu den Kosten eines PCT Patents finden Sie auf unserer Website im Menü Patentkosten.

Sollten Sie Fragen zur internationalen bzw. PCT Patentanmeldung haben, beraten wir Sie gerne. Rufen Sie doch einfach einen unserer deutschen oder europäischen Patentanwälte in München an. Patworx – Ihr Patentanwalt für internationale PCT Patentanmeldungen.