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Deutsche Markenanmeldung

1. Was ist eine deutsche Marke?

Eine Marke ist eine Kennzeichnung für Produkte oder Dienstleistungen, die auf die Herkunft des Produktes bzw. der Dienstleistung aus einem bestimmten Unternehmen hinweist. Sie können sich nahezu beliebige Marken schützen lassen, indem Sie die Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt anmelden. Das DPMA prüft dann die Markenanmeldung in formaler Hinsicht und trägt die Marke ein, sofern die deutsche Markenanmeldung alle formellen Erfordernisse erfüllt. Unser Markenanwalt berät Sie gerne zu allen Fragen in Hinblick auf Ihre Markenanmeldung.

Eine beim DPMA registrierte Marke räumt dem Inhaber im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland das Recht ein, Dritten zu untersagen, ohne seine Zustimmung ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens der Identität oder Ähnlichkeit der Marke für die erfassten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr für Verwechslungen besteht.

Der Markenschutz gilt zunächst 10 Jahre und ist beliebig oft um jeweils 10 Jahre verlängerbar.

2. Was kann als deutsche Marke angemeldet bzw. geschützt werden?

Als Marke können insbesondere die folgenden Zeichen angemeldet werden:

  • Wörter, sofern sie nicht zur Beschreibung der geschützten Waren oder Dienstleistungen dienen können
  • Namen und Vornamen
  • Unterschriften
  • Buchstaben
  • Zahlen
  • Hörzeichen
  • Dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware
  • Bildzeichen
  • Farben und Farbzusammenstellungen

Ausgeschlossen von der Eintragung als Marke sind jedoch solche Marken, denen für die Waren und Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt oder die ausschließlich aus Zeichnungen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Werts, der geographischen Herkunft, etc., dienen können. Ein Beispiel eines nicht eintragungsfähigen Zeichens ist z. B. „Gesundheitszentrum“ für die Dienstleistungen eines Arztes oder „Moda Italiana“ für italienische Mode.

Ob eine Marke eintragungsfähig ist oder nicht, kann leider nicht pauschal beantwortet werden. Die Rechtsprechung zu diesem Thema ist sehr umfangreich. Um die Eintragungschancen einer Marke abschätzen zu können, benötigen wir den Markennamen und die darunter angebotenen Waren oder Dienstleistungen. Rufen Sie uns doch einfach unverbindlich an. Unsere deutschen und europäischen Markenanwälte in München beraten Sie gerne. Sprechen Sie uns an.

3. Wie melde ich eine deutsche Marke an?

Eine deutsche Markenanmeldung ist beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) einzureichen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in dem vom DPMA herausgegebenen „Merkblatt für Markenanmelder“. Ein Markenanwalt ist in der Regel nicht erforderlich. Wir empfehlen jedoch folgende Vorgehensweise:

  • Überprüfen der Chancen für Eintragung der gewünschten Bezeichnung
  • Durchführung einer Markenrecherche nach älteren Marken
  • Ausarbeitung eines Waren/Dienstleistungsverzeichnisses und
  • Vorbereitung und Einreichung der Anmeldeunterlagen

4. Was folgt nach der Einreichung der Markenanmeldung?

Nach der Markenanmeldung prüft das DPMA, ob das Zeichen über eine hinreichende Unterscheidungskraft verfügt und darüber hinaus ob es nicht vom Publikum als rein beschreibende Angabe aufgefasst wird. Sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Marke im Register eingetragen und veröffentlicht. Andernfalls ergeht eine Beanstandung, auf die der Anmelder innerhalb einer vorgegebenen Frist antworten muss.

Die Schutzdauer einer Marke ist unbegrenzt. Alle 10 Jahre ab dem Anmeldetag muss allerdings eine Verlängerungsgebühr entrichtet werden.

5. Welche Kosten sind für eine deutsche Markenanmeldung zu erwarten?

Neben den amtlichen Gebühren in Höhe von 290 € fallen in der Regel Honorare für die Ausarbeitung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses sowie die Fertigstellung und Einreichung der Anmeldeunterlagen an. Darüber hinaus empfehlen wir immer die Durchführung einer Markenrecherche. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Sprechen Sie uns einfach an. Unsere Markenanwälte in München freuen sich auf Ihren Anruf. Wir beraten Sie umfassend in allen Fragen zu Ihrer Markenanmeldung.