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EINSPRUCH EINLEGEN GEGEN EIN PATENT

1. Bis wann muss ein Einspruch eingelegt werden

Ein Einspruch muss innerhalb einer Frist von 9 Monaten nach der Veröffentlichung der Erteilung eines deutschen Patents bzw. innerhalb von 9 Monaten nach Bekanntmachung des Hinweises auf die Erteilung eines europäischen Patentes beim betreffenden Patentamt eingelegt werden.

2. Einspruchsgründe

Der Einspruch gegen ein deutsches Patent oder ein europäisches Patent kann nur auf bestimmte Widerrufsgründe gestützt werden. Diese sind:

  • Bei dem patentierten Gegenstand handelt es sich um keine Erfindung (keine Lehre zum technischen Handeln oder mangelnde Ausführbarkeit)
  • Fehlende Patentfähigkeit (mangelnde Neuheit, erfinderische Tätigkeit oder gewerbliche Anwendbarkeit)
  • Unzureichende Offenbarung der Erfindung
  • Unzulässige Erweiterung des Gegenstands des Patents oder
  • Widerrechtliche Entnahme der Erfindung

Die Gründe, auf die sich der Einspruch stützt, müssen im Einspruchsverfahren innerhalb der Einspruchsfrist vorgebracht und substantiiert, d.h. umfassend ausgeführt werden. Nach Ablauf der Einspruchsfrist ist das Erweitern der Einspruchsgründe oder das Nachreichen einer Begründung in der Regel nicht mehr möglich.

 

PATENT EINSPRUCHSVERFAHREN

 

3. Wo ist der Einspruch einzulegen?

Der Einspruch ist beim Deutschen Patent- und Markenamt bzw. Europäischen Patentamt einzulegen. Wegen der Komplexität des Einspruchsverfahrens ist es zu empfehlen, sich durch einen Patentanwalt vertreten zu lassen. Unsere deutschen und europäischen Patentanwälte unterstützen Sie gerne. Sprechen Sie uns an.

4. Welche Kosten sind zu erwarten

Die Kosten für ein Einspruchsverfahren liegen in der Regel zwischen € 6.000 und € 10.000 € bis zur Entscheidung des Patentamts. Gegen die Entscheidung des betreffenden Amtes kann dann Beschwerde eingelegt werden. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Sollten Sie Fragen zum Einspruchsverfahren haben, beraten wir Sie gerne. Rufen Sie doch einfach einen unserer deutschen oder europäischen Patentanwälte in München an oder nehmen Kontakt zu uns auf .