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Patentrecht Fall 1

Patentrecht: Einspruchsverfahren

Ausgangslage:

Ein Fall aus dem Patentrecht: Ein Mitbewerber unseres Mandanten ist Inhaber mehrerer Patente für einen Sicherheits-Flaschenverschluss. Durch die Patente des Mitbewerbers wird der Markt für solche Verschlüsse in großem Umfang versperrt. Ziel war es, den Markt für die eigenen Produkte des Mandanten zu öffnen und die Patente mittels Einspruch anzugreifen. Zuvor war bereits eine Recherche nach Stand der Technik durchgeführt worden, die aber nur wenig relevantes Material aufgedeckt hatte. Aus dem reinen Patentrecht gabe es also wenig Aussicht auf Erfolg und es mussten andere, unkonventionelle Lösungen erdacht werden.

Ziel:

Die Aufgabe war es nun, die Chancen des Einspruchverfahrens zu verbessern und die Patente zu Fall zu bringen.

Lösung:

Es wurde zunächst ermittelt, welches die wichtigsten Mitbewerber unseres Mandanten sind. Mit diesen Informationen konnte gezielt eine weitere Recherche nach Stand der Technik durchgeführt werden. Daneben wurden Anfragen an den TÜV und andere Zertifizierungsstellen geschickt, um herauszufinden, ob der geschützte Flaschenverschluss bereits vor dem Anmeldetag der Patente zertifiziert oder anderweitig der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Außerdem haben wir eine Internetauktion gestartet, in der eine Belohnung für die Beschaffung eines solchen Verschlusses ausgesetzt wurde. Darüber hinaus haben wir uns als Mitglieder in verschiedenen Internet-Foren registriert, um mehr über den geschützten Sicherheits-Flaschenverschluss zu erfahren. Eine Google-Recherche hat schließlich zusätzliches Material geliefert, das im Einspruchsverfahren erfolgreich eingesetzt werden konnte. Mit Hilfe der daraus erhaltenen Informationen konnten wir die Patente in erheblichem Maße einschränken. Unsere Patentanwälte haben damit bewiesen, dass Sie Patentrecht auch unkonventionell anwenden können.

Patentrecht Fall 2

Patentrecht: Schutz einer neuen Technologie zur Erdöl-Exploration

Ausgangslage:

Ein Fall zum Patentrecht: Zur Exploration von unterirdischen Kohlenwasserstoff-Vorkommen sollte die bisherige 2D- und 3D-Seismik durch eine neue Technologie abgelöst werden, die auf anderen physikalischen Prinzipien beruht. Anstelle der bekannten Reflexions-Seismik sollte die Erdkruste mit Hilfe rein passiver Sensoren untersucht werden, die das natürliche seismische Rauschen der Erde analysieren und dessen Spektrum auswerten. Anhand bestimmter Anomalien im seismischen Spektrum der Erde kann erkannt werden, ob ein Kohlenwasserstoff-Vorkommen, wie z. B. Erdöl oder Erdgas, vorhanden ist oder nicht. Mittels einer speziellen Signalauswertung kann außerdem erkannt werden, wie dick die Erdöl führende Schicht ist und in welcher Tiefe sich das Erdöl befindet.

Ziel:

Die Aufgabe war es nun, diese neue Technologie umfassend zu schützen.

Lösung:

Zunächst wurden die einzelnen Komponenten der neuen Technologie analysiert und dabei zwischen Basistechnologie, darauf aufbauenden Erfindungen, Software- und Hardware-Erfindungen unterschieden. Unter Berücksichtigung eines vorgegebenen Budgets wurde zunächst entschieden, in welchen Ländern eine Anmeldung erfolgen soll. Als sinnvoll haben wir dabei solche Länder erachtet, in denen beträchtliche Erdölvorkommen vermutet werden, sowie Länder, in denen Mitbewerber bereits aktiv sind. Schließlich wurden für jeden Erfindungsbereich Patentanmeldungen ausgearbeitet und entweder beim Internationalen Patentamt (WIPO), beim Europäischen Patentamt oder national hinterlegt. Somit konnte ein umfangreicher Schutz erzielt werden, der alle Bereiche der neuen Technologie abdeckt. Alle Facetten des Patentrechts wurden dabei von unseren Patentanwälten genutzt.

Markenrecht Fall 1

Markenrecht: Widerspruchsverfahren Domain gegen europäische Marke

Ausgangslage:

Ein Beispiel aus dem Markenrecht: Ein spanischer Wettbewerber unseres deutschen Mandanten hatte eine Europäische EU-Marke beim Europäischen Markenamt angemeldet, die mit der Firmenbezeichnung des Mandanten identisch war. Unser Mandant hatte lediglich eine deutsche Internet-Domain mit dem Namen seiner Firma aber keine eigene Marke. Durch die EU-Markenanmeldung wurde die geschäftliche Tätigkeit unseres Mandanten in Deutschland gefährdet.

Ziel:

Löschung der europäischen Marke aus einer deutschen Domain heraus.

Lösung:

Nach Veröffentlichung der EU-Marke wurde gegen die Marke Widerspruch aus der deutschen Internet-Domain eingelegt (in Spanischer Sprache). Sämtliche zum Nachweis der Internetnutzung erforderlichen Unterlagen wurden ins Spanische übersetzt und beim OHIM bzw. HABM in Alicante eingereicht. Gleichzeitig wurde Rückerstattung der Widerspruchsgebühr beantragt. Das EU-Markenamt hat schließlich allen Anträgen zugestimmt und die EU-Markenanmeldung des Mitbewerbers gelöscht. Danach konnten seitens unseres Mandanten in verschiedenen europäischen Staaten eigene Markenanmeldungen eingereicht werden. Unser Markenanwalt hat in diesem Fall sämtliche Möglichkeiten des Markenrechts genutzt.