Deutsches Design anmelden
Das Anmelden eines deutschen Designs (früher Geschmacksmuster) beim DPMA ist relativ einfach – es gibt jedoch einige Punkte, die Sie beachten sollten. Nutzen Sie daher die Erfahrung unserer Designanwälte beim Schutz Ihres Designs bzw. Geschmacksmusters in Deutschland. Vor Einreichung Ihrer Designanmeldung klären wir mit Ihnen unter Anderem folgende Punkte:
- Sollte ich zusätzliche Muster für alternative Varianten meines Designs anmelden?
- Welche und wie viele Ansichten je Muster soll ich einreichen, und wie erstelle ich das passende Klassenverzeichnis?
- Verletze ich möglicherweise ältere Designrechte in Deutschland oder Europa? Kann ich das Design überhaupt gefahrlos nutzen?
Bei Fragen zu den Mustern oder zum Klassenverzeichnis beraten wir Sie gerne und können Ihre Fragen klären, sobald Sie uns die Einzelheiten zu Ihrer Designanmeldung mitgeteilt haben. Bitte kontaktieren Sie hierzu einen Markenanwalt von Patworx München.
Deutsche DESIGNANMELDUNG – Sie haben folgende Möglichkeiten
DESIGN ANMELDEN S
Deutsche Designanmeldung
– 1 Muster
- Umfassende Beratung zu Ihrem deutschen Design
- Festlegen der einzureichenden Muster und Auswahl der passenden Ansichten
- Erstellung eines Klassenverzeichnisses
- Bericht über die Anmeldung und Übersendung der Eintragungsurkunde
ab 490 €
zzgl. MwSt. & 60,00 €
Gebühren des DPMA
DESIGN ANMELDEN M
Deutsche Designanmeldung
– 3 Muster
- Umfassende Beratung zu Ihrer deutschen Designanmeldung
- Festlegen der einzureichenden Muster und Auswahl der passenden Ansichten
- Erstellung eines Klassenverzeichnisses
- Bericht über die Anmeldung und Übersendung der Eintragungsurkunde
ab 590 €
zzgl. MwSt. & 60,00 €
Gebühren des DPMA
DESIGN ANMELDEN L
Deutsche Designanmeldung
– 10 Muster
- Umfassende Beratung zu Ihrer deutschen Designanmeldung
- Festlegen der einzureichenden Muster und Auswahl der passenden Ansichten
- Erstellung eines Klassenverzeichnisses
- Bericht über die Anmeldung und Übersendung der Eintragungsurkunde
ab 849 €
zzgl. MwSt. & 60,00 €
Gebühren des DPMA
Deutsches Design anmelden – Geschmacksmuster anmelden
Bevor Sie ein Design anmelden, sollten Sie unbedingt nach älteren, möglicherweise entgegenstehenden Designs bzw. Geschmacksmustern recherchieren. Das Deutsche Patent- und Markenamt führt keine Designrecherche durch. Es besteht daher die Gefahr, dass ein Inhaber eines älteren Designs Löschungsantrag gegen Ihr Design einlegt oder eine Abmahnung gegen Sie ausspricht. Damit droht möglicherweise die Löschung Ihres Designs, ein Anspruch auf Unterlassung und ggf. auch Schadensersatz. Durch eine professionelle Designrecherche können Sie dieses Risiko erheblich reduzieren und mögliche rechtliche Kollisionen mit älteren Rechteinhabern ausschließen. Dies ist deutlich günstiger als die Kosten einer Abmahnung oder einer Namensänderung. Nutzen Sie die langjährige Erfahrung von Patworx – Ihr Patentanwalt in München.
Kontaktieren Sie einen unserer Patentanwälte für Ihre Designanmeldung: