Designschutz ist wichtig, denn Produkte unterscheiden sich immer weniger in ihrer Funktionalität – nur der erste Eindruck zählt. Mit einem ansprechenden Design überzeugen Ihre Produkte jenseits von ihren technischen Eigenschaften. Das Design ist häufig sogar das wichtigste kaufentscheidende Merkmal für Ihre Kunden. Als Beispiel sei hier der Bereich der Unterhaltungselektronik genannt, denken Sie zum Beispiel an Fernseher oder Handys. Lassen Sie sich daher Ihr Design bzw. Geschmacksmuster möglichst bald schützen.
Der Schutz Ihres Geschmacksmusters bzw. Designs mittels einer so genannten Designanmeldung oder Geschmacksmusteranmeldung hilft Ihnen daher, die äußere Gestaltungsform eines Produkts für sich zu reservieren. Unsere Designanwälte haben bereits Möbel, Druckereiprodukte, Schmuck, Flaschen und viele andere Gegenstände zum Designschutz beziehungsweise Geschmacksmusterschutz, sowohl in Deutschland, Europa als auch international eingetragen. Wir können Sie daher umfassend in Sachen Designschutz beraten und mit Ihnen die beste Vorgehensweise ausarbeiten, um Ihr Design schützen zu lassen.
Sie müssen Ihr Design nicht unbedingt sofort zum Designschutz anmelden, hierfür haben Sie nach den Regelungen des deutschen und europäischen Designrechts bis zu 12 Monate lang Zeit. Dies wird auch als Neuheitsschonfrist bezeichnet. Durch eine frühe Designanmeldung sichern Sie sich allerdings einen frühen Designschutz und können verhindern, dass sich Dritte ein identisches oder ähnliches Design schützen lassen.
Unsere Designanwälte in München sind spezialisiert im Designschutz und helfen Ihnen dabei, Ihre Designanmeldung, EU Geschmacksmusteranmeldung oder internationale Geschmacksmusteranmeldung auszuarbeiten und einzureichen. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich des Designrechts.
Wir sind neugierig auf Ihre Welt – Rufen Sie uns an unter 089 18 91 63 10 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an contact@patworx.net. Unsere Anwälte für Designrecht beraten Sie gerne.