JETZT ANRUFEN

Tel. +49 89 189 163 10
contact@patworx.net

CALL US

P: +49 89 189 16 310
contact@patworx.net

CALL US

P: +49 89 189 16 310
contact@patworx.net

JETZT ANRUFEN

Tel. +49 89 189 163 10
contact@patworx.net

Internationale Marke anmelden
– Spezialisierte Markenanwälte

Der Inhaber einer deutschen Marke oder Markenanmeldung kann den Markenschutz mit Hilfe einer internationalen Markenanmeldung (IR Marke) nach dem Madrider System auf weitere Staaten ausdehnen. Voraussetzung für die Eintragung einer internationalen Marke ist eine bestehende deutsche Marke oder Markenanmeldung.

Der Vorteil einer internationalen IR Marke besteht darin, dass mittels einer einzigen Anmeldung eine Vielzahl von Marken in unterschiedlichen Ländern erworben werden kann. Ohne die internationale Anmeldung müsste sonst in jedem Land eine eigene Anmeldung eingereicht werden. Eine Liste der möglichen Staaten (Vertragsparteien) des Madrider Systems finden Sie auf den Seiten der WIPO. Ein weiterer Vorteil ist, dass die internationale Marke gegenüber separaten Anmeldungen in einzelnen Staaten i.d.R. auch kostengünstiger ist.

Um eine internationale Marke anmelden zu können, müssen Sie zunächst eine Verbindung zu einem der Mitglieder des Madrider Markensystems („Vertragsparteien“) haben. Diese Verbindung bestimmt Ihr Ursprungsamt (in der Regel ist das Ihr lokales Amt für geistiges Eigentum) über das Sie die internationale Markenanmeldung dann einreichen müssen. Außerdem benötigen Sie eine so-genannte „Basismarke“, wie oben bereits erwähnt.

Eine internationale Markenanmeldung (IR-Marke) können Sie einreichen, wenn die folgenden zwei Anforderungen erfüllt sind:

1. Berechtigung zur Anmeldung

Um zur IR Markenanmeldung berechtigt zu sein, müssen Sie:

  • ein Unternehmen (d. H. einen real existierenden Geschäftsbetrieb) in einer der Vertragsparteien haben oder
  • Ihren Wohnsitz in einer der Vertragsparteien haben oder
  • Staatsangehöriger einer Vertragspartei sein.

Dasjenige Land, in dem wenigstens eines dieser Kriterien erfüllt wird, ist Ihr Ursprungsamt. Wenn Sie beispielsweise ein Unternehmen in Deutschland haben, besteht die für die IR Markenanmeldung erforderliche Verbindung zu Deutschland. Das deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist somit das zuständige Ursprungsamt, und Sie müssen die internationale Markenanmeldung über das DPMA einreichen. Alternativ könnten Sie Ihre internationale Markenanmeldung auch über das EU-Markenamt EUIPO einreichen, da Deutschland ein EU-Mitgliedstaat ist.

2. Basisanmeldung / Basiseintragung („Basismarke“)

Sobald Sie die ordnungsgemäße Verbindung zu einem Mitglied des Madrider Systems festgestellt haben (wie oben beschrieben), müssen Sie beim Markenamt dieses Mitgliedstaats (d. h. Ihrem Ursprungsamt) eine nationale Marke beantragen, sofern Sie dort noch keine nationale Marke besitzen. Diese nationale Marke wird als „Basismarke“ bezeichnet. Eine Basismarke bzw. -Anmeldung ist erforderlich, bevor Sie über dieses Amt eine internationale Markenanmeldung einreichen können. Nach der Anmeldung bzw. Eintragung der Basismarke können Sie dann die internationale Markenanmeldung einreichen.

Internationale Marke anmelden – Ihre Möglichkeiten

Marke anmelden Logo

Internationale Marke anmelden S

IR Markenanmeldung in 2 Ländern
– gültig in EU und USA

  • Beratung zur Markenform Ihrer IR Marke
  • Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
  • Elektronische Anmeldung der internationalen Marke beim DPMA
  • Identitätsrecherche nach älteren Wortmarken in allen 28 EU Staaten sowie den USA

ab 880 €
Honorar für die Anmeldung in 1 Klasse
plus MwSt. & 1.800 €
amtliche Gebühren

Marke anmelden Logo

Internationale Marke anmelden M

IR Markenanmeldung in 3 Ländern
– gültig in EU, USA und China

  • Beratung zur Markenform Ihrer IR Marke
  • Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
  • Elektronische Anmeldung der internationalen Marke beim DPMA
  • Identitätsrecherche nach älteren Wortmarken in allen 28 EU Staaten, USA und China

ab 960 €
Honorar für die Anmeldung in 1 Klasse
plus MwSt. & 2.000 €
amtliche Gebühren

Marke anmelden Logo

Internationale Marke anmelden S

IR Markenanmeldung in 5 Ländern
– gültig in EU, USA, China, Brasilien, Japan

  • Beratung zur Markenform Ihrer IR Marke
  • Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
  • Elektronische Anmeldung der internationalen Marke beim DPMA
  • Identitätsrecherche nach älteren Wortmarken in allen 28 EU Staaten, USA, China, Brasilien und Japan

ab 1.200 €
Honorar für die Anmeldung in 1 Klasse
plus MwSt. & 2.200 €
amtliche Gebühren

Anmelde- und Registrierungsverfahren

Der Registrierungsprozess einer internationalen IR-Marke umfasst mehrere Phasen. Stufe 1 bezieht sich auf das Verfahren vor dem „Ursprungsamt“ und die Einreichung Ihrer „Basismarke“. Stufe 2 bezieht sich auf die internationale Phase der IR-Markenanmeldung vor der WIPO. Stufe 3 bezieht sich auf das Verfahren vor den nationalen Markenämtern der Staaten, die Sie in Ihrer internationalen Markenanmeldung benannt haben.

Stufe 1 – Antrag auf internationale Registrierung über Ihr nationales IP-Amt (Ursprungsamt)
Bevor Sie eine internationale Anmeldung einreichen können, müssen Sie an Ihrem lokalen Markenamt bereits eine nationale Marke angemeldet oder eingetragen bekommen haben. Das lokale Markenamt wird auch als „Ursprungsamt“ bezeichnet (siehe oben). Die bei diesem Amt angemeldete oder eingetragenen Marke wird als „Basismarke“ bezeichnet. Nachdem Sie die Eintragung der Basismarke beantragt haben, müssen Sie Ihre internationale Markenanmeldung über dasselbe Markenamt einreichen, welches die internationale Anmeldung dann bestätigt und an die WIPO weiterleitet. Eine internationale Markenanmeldung wird in den Staaten gültig, die Sie in der internationalen Anmeldung angeben. Wir beraten Sie zu den nationalen und internationalen Vorschriften.

Stufe 2 – Formale Prüfung durch die WIPO
Nach Erhalt des Antrags auf internationale Registrierung vom „Ursprungsamt“ führt die WIPO nur eine formelle Prüfung Ihrer internationalen Anmeldung durch. Im Falle einer Genehmigung wird Ihre internationale Marke im internationalen Register eingetragen und in der „WIPO Gazette of International Marks“ veröffentlicht. Die WIPO stellt dann eine Urkunde über die internationale Eintragung aus und benachrichtigt die Markenämter aller Staaten, die Sie in Ihrer internationalen Anmeldung benannt haben.

Stufe 3 – Sachprüfung durch nationale Markenämter
Die Markenämter der Staaten, die Sie in Ihrer internationalen Markenanmeldung benannt haben, entscheiden innerhalb der geltenden Frist (12 oder 18 Monate) über die Registrierung oder Ablehnung der internationalen Markenanmeldung. Die WIPO dokumentiert die Entscheidungen der nationalen Markenämter im internationalen Register und benachrichtigt Sie anschließend.

Wenn sich ein nationales Markenamt weigert, Ihre Marke ganz oder teilweise einzutragen, hat diese Entscheidung keine Auswirkungen auf die Entscheidungen anderer Markenämter. Sie können eine ablehnende Entscheidung direkt vor dem betreffenden Markenamt anfechten. Wenn ein Markenamt Ihre Markenanmeldung akzeptiert, erlässt es eine Erklärung über die Gewährung des Schutzes.

Die internationale Registrierung Ihrer Marke ist 10 Jahre gültig. Sie können die Registrierung am Ende jedes Zeitraums von 10 Jahren direkt bei der WIPO mit Wirkung für eine oder mehrere der benannten Vertragsparteien gegen Gebühr erneuern.

Internationale Markenanmeldung – was es noch zu beachten gibt

Unsere Markenpakete enthalten alle einen Recherchebaustein für eine Markenrecherche nach älteren Markeneintragungen. Denn vor der Anmeldung einer internationalen Marke sollten Sie unbedingt nach älteren, möglicherweise entgegenstehenden Marken oder Firmennamen recherchieren. Das DPMA oder die WIPO führen keine umfassende Markenrecherche durch. Es besteht daher die erhebliche Gefahr, dass ein Inhaber einer älteren Marke Widerspruch gegen Ihre IR Marke einlegt oder eine Abmahnung gegen Sie ausspricht. Damit droht möglicherweise die Löschung Ihrer IR Marke in einem der benannten Länder, ein Anspruch auf Unterlassung der Benutzung und ggf. auch Schadensersatz. Durch eine professionelle Markenrecherche können Sie dieses Risiko erheblich reduzieren und mögliche rechtliche Kollisionen mit älteren Rechteinhabern vermeiden. Dies ist deutlich günstiger als die Kosten einer Abmahnung oder einer Namensänderung. Lassen Sie sich von unserer Beratung überzeugen. Unsere Markenanwälte unterstützen Sie gerne bei der Anmeldung Ihrer internationalen Marke. Patworx – Ihr Markenanwalt in München.