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ABMAHNUNG WEGEN MARKENVERLETZUNG

In einem Verfahren wegen Markenverletzung wird meist eine Abmahnung gegen den vermeintlichen Markenverletzer ausgesprochen. Dabei werden in der Regel Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche gegen den Markenverletzer geltend gemacht. Dritten ist es insbesondere untersagt, ohne Zustimmung des Markeninhabers im geschäftlichen Verkehr ein identisches oder ähnliches Zeichen für solche Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch oder ähnlich sind, für die die ältere Marke Schutz genießt. Es wird also auf die Identität bzw. Ähnlichkeit der gegenüberstehenden Zeichen und die Identität bzw. Ähnlichkeit der gegenüberstehenden Waren oder Dienstleistungen abgestellt.

1. Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung wegen einer Markenverletzung erhalten habe?

Eine Abmahnung wegen Markenverletzung enthält üblicherweise eine Aufforderung, innerhalb einer bestimmten Frist eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Androhung gerichtlicher Schritte, sofern die geforderte Unterlassungserklärung nicht innerhalb der Frist abgegeben wird. Darüber hinaus wird oftmals gleichzeitig eine Kostenrechnung für die Abmahnung mitgeschickt. Wenn Sie eine solche Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten haben, ist die Sach- und Rechtslage dringend zu prüfen. Hierfür benötigen wir eine Kopie des Abmahnschreibens. Setzen Sie sich doch einfach mit uns in Verbindung. Unser Markenanwalt berät Sie umfassend und prüft, ob die Abmahnung überhaupt begründet ist.

 

MARKENVERLETZUNG – PATWORX MARKENANWALT

 

2. Welche Kosten entstehen durch eine Abmahnung?

Bei einer begründeten Abmahnung hat der Abgemahnte dem Abmahnenden die dadurch entstandenen Kosten zu erstatten. Die Höhe der Kosten hängt vom Streitwert ab. Der Streitwert bei Markenverletzungen liegt in der Regel zwischen € 30.000 und 100.000 kann aber bei sehr bekannten und stark benutzten Marken auch deutlich höher liegen.

Für die Abmahnung in Markenstreitsachen wird in der Regel eine 1,3-fache Geschäftsgebühr gemäß RVG fällig. Bei einem Streitwert von € 50.000 entstehen dadurch Kosten von etwa € 1.400, bei einem Streitwert von € 100.000 würde sich die Gebühr auf etwa € 1.800 belaufen.

3. Wie hoch sind die Prozesskosten in einem Markenverletzungsprozess?

Die Höhe der Kosten hängt bei Streitigkeiten wegen Markenverletzungen vom Streitwert ab, der vom Gericht nach freiem Ermessen geschätzt wird. Wie vorstehend erwähnt, werden in der Regel Streitwerte zwischen € 50.000 und 100.000 festgesetzt. Das Kostenrisiko für die unterliegende Partei beläuft sich bei einem Streitwert von € 50.000 auf etwa € 14.000 und auf etwa € 16.000 für die 2. Instanz (Oberlandesgericht). Bei einem angenommenen Streitwert von € 100.000 beträgt das Kostenrisiko dagegen etwa € 19.000 bzw. 22.000 für die erste bzw. zweite Instanz.

Bei Fragen zu einer Abmahnung oder einem Markenverletzungsverfahren nehmen Sie doch einfach Kontakt zu uns auf. Unsere Markenanwälte in München beraten Sie gerne. Sprechen Sie uns an.