1. Was ist eine Klage wegen Patentverletzung?
Mit einer Patentverletzungsklage versucht der Patentinhaber in der Regel seine Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz gegen den Patentverletzter durchzusetzen. Für Patentstreitsachen sind in erster Instanz spezielle Kammern bestimmter Landgerichte zuständig.
Vor der Einreichung einer Klage wegen Patentverletzung erfolgt in der Regel eine Abmahnung mit beigefügter Unterlassungserklärung. Wenn der Abgemahnte die Unterlassungserklärung abgibt, ist er verpflichtet, die dem Abmahnenden entstandenen Anwaltskosten zu ersetzen. Die Höhe der Kosten hängt vom Streitwert ab, der häufig zwischen € 500.000 und € 1.000.000 eingestuft wird. Für die Abmahnung wird meist eine 1,3-fache Geschäftsgebühr gemäß §13 RVG für den jeweiligen Streitwert angesetzt.
Eine einstweilige Verfügung ist nur in sehr wenigen Fällen durchzusetzen.
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2. Mit welchen Kosten ist im Patentverletzungsverfahren zu rechnen?
Das Patentverletzungsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, bei dem die Gerichts- und Anwaltsgebühren von der Höhe des Streitwertes abhängen. Die unterlegene Partei hat die Kosten des Patentverletzungsverfahrens zu tragen. Der Streitwert liegt typischerweise bei € 500.000 oder 1.000.000. Bei einem Streitwert von € 500.000 beträgt das Kostenrisiko für die erste Instanz (Landgericht) etwa € 42.000 und für die zweite Instanz (Oberlandesgericht) etwa € 66.000. Bei einem Streitwert von € 1.000.000 beträgt das Kostenrisiko bereits € 79.000 bzw. € 102.000.
Eine Patentverletzungsklage birgt somit ein erhebliches Kostenrisiko.
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