Sie möchen ein eingetragenes Geschmacksmuster bzw. Design löschen lassen? Ein eingetragenes deutsches Design kann durch Klage vor einem Landgericht gelöscht werden. Die Löschungsklage bzw. Nichtigkeitsklage kann dabei insbesondere darauf gestützt werden, dass das Design nicht neu ist oder nicht die erforderliche Eigenart aufweist. Berechtigt zur Einreichung einer Löschungsklage ist jedermann.
Darüber hinaus kann auch die Löschung eines Designs verlangt werden, wenn es in den Schutzumfang eines älteren eingetragenen oder angemeldeten Designs fällt oder wenn bereits vor der Anmeldung ein Zeichen mit Unterscheidungskraft (z. B. eine Marke) benutzt wurde und der Inhaber dieses Zeichens berechtigt ist, die Benutzung des Designs zu untersagen. Berechtigt zur Geltendmachung des Anspruchs auf Löschung eines Designs ist ausschließlich der Inhaber des älteren Rechts. Wenn der Löschungsantrag erfolgreich ist, wird das eingetragenen Design bzw. Geschmacksmuster wieder gelöscht.
GESCHMACKSMUSTER LÖSCHEN LASSEN
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