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Unionsmarke anmelden mit Patworx
– Spezialisierte Markenawälte

Eine Unionsmarke bzw. EU-Marke bietet Ihnen einen einheitlichen Schutz in allen 27 Mitgliedstaaten der EU. Wegen des einfachen Anmeldeverfahrens beim EU-Markenamt (EUIPO) und ihres guten Kosten/Nutzen-Verhältnisses sind Unionsmarken bei vielen Markenanmeldern die erste Wahl. Mit einer Unionsmarke bzw. EU-Marke erhalten Sie einen umfassenden Markenschutz innerhalb der EU für den Preis von nur etwas mehr als zwei nationalen Markenanmeldungen.

Haben Sie gewusst, dass Sie mit wenigen Ausnahmen nahezu alle Namen, Bilder, Logos oder sogar 3D-Objekte als Unionsmarke anmelden können? Unsere spezialisierten Markenanwälte können Sie hierzu ausführlich beraten.

Das Anmelden einer Unionsmarke beim EUIPO ist relativ einfach – es gibt jedoch einige Punkte, die Sie beachten sollten. Nutzen Sie daher die Erfahrung eines Markenanwalts beim Schutz Ihres Marken- oder Firmennamens in der EU. Bevor Sie Ihre Unionsmarke anmelden, klärt einer unserer spezialisierten Markenawälte mit Ihnen u. a. folgende Punkte:

  • Welche Markenform ist die richtige – Wortmarke, Bildmarke oder evtl. auch beides?
  • Welche Waren oder Dienstleistungen sollen unter der EU-Marke geschützt werden, und wie erstelle ich das passende Waren/Dienstleistungsverzeichnis?
  • Verletze ich möglicherweise ältere Markenrechte oder Rechte an Firmennamen innerhalb der EU? Kann ich die Marke überhaupt als Unionsmarke eintragen?

Bei Fragen zur Markenform oder zum  Waren/Dienstleistungsverzeichnis beraten wir Sie gerne und können Ihre Fragen klären, sobald Sie uns die Einzelheiten zu Ihrer Markenanmeldung mitgeteilt haben. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt zu uns auf.

Unionsmarke anmelden – Sie haben folgende Möglichkeiten

Marke anmelden Logo

Unionsmarke anmelden S

EU Markenanmeldung
+ Identitätsrecherche 28

  • Beratung zur Markenform Ihrer Unionsmarke
  • Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
  • Elektronische Anmeldung der europäischen Marke beim EUIPO
  • Identitätsrecherche nach älteren Wortmarken in allen 28 EU Staaten sowie EU- und IR-Marken

ab 649 €
Honorar für die Anmeldung in 1 Klasse
zzgl. MwSt. & 850,00 €
Gebühren des EUIPO

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Unionsmarke anmelden M

EU Markenanmeldung
+ Ähnlichkeitsrecherche 28

  • Beratung zur Markenform Ihrer Unionsmarke
  • Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
  • Elektronische Anmeldung der europäischen Marke beim EUIPO
  • Ähnlichkeitsrecherche nach älteren Wortmarken in allen 28 EU Staaten sowie EU- und IR-Marken

ab 799 €
Honorar für die Anmeldung in 1 Klasse
zzgl. MwSt. & 850,00 €
Gebühren des EUIPO

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Unionsmarke anmelden L

EU Markenanmeldung
+ Wort- und Bildmarkenrecherche

  • Beratung zur Markenform Ihrer Unionsmarke
  • Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
  • Elektronische Anmeldung der europäischen Marke beim EUIPO
  • Ähnlichkeitsrecherche nach älteren Wort- und Bildmarken in allen 28 EU Staaten sowie EU- und IR-Marken

ab 1.449 €
Honorar für die Anmeldung in 1 Klasse
zzgl. MwSt. & 850,00 €
Gebühren des EUIPO

Das Anmeldeverfahren

Die Anmeldung einer Unionsmarke bzw. EU-Marke umfasst in der Regel die folgenden Phasen:

Phase 1 – Erstellen der Anmeldeunterlagen
Wir wählen zusammen mit Ihnen die passende Markenform (Wortmarke, Bildmarke, Farbmarke, etc.), erstellen das zugehörige Waren-/Dienstleistungsverzeichnis und beraten Sie in Bezug auf mögliche Eintragungshindernisse.

Phase 2 – Einreichung der Markenanmeldung beim EUIPO
Nach Fertigstellung der Unterlagen und Abstimmung mit Ihnen reichen wir die Markenanmeldung elektronisch beim EUIPO ein.

Phase 3 – Amtliche Prüfung der Markenanmeldung
Nach der Anmeldung der Unionsmarke prüft das EUIPO, ob das angemeldete Zeichen möglicherweise von der Eintragung als Marke ausgeschlossen ist. Ausgeschlossen von der Eintragung sind solche Zeichen, die für die in der Markenanmeldung beanspruchten Waren und Dienstleistungen beschreibend sind. Solche Zeichen müssen für alle Unternehmen frei verfügbar sein und es auch bleiben. Das Amt prüft außerdem, ob die Markenanmeldung den übrigen formellen Anforderungen genügt.

Phase 4 – Veröffentlichung der Anmeldung
Sofern das EUIPO feststellt, dass alle rechtlichen Anforderungen für eine Markenanmeldung erfüllt sind und die Gebühren bezahlt wurden, veröffentlicht das Amt die Markenanmeldung.

Phase 5 – Widerspruchsfrist
Ab dem Tag der Veröffentlichung der Anmeldung haben Dritte, die der Ansicht sind, dass Ihre Unionsmarke nicht eingetragen werden sollte, drei Monate Zeit, um Widerspruch gegen die Anmeldung einzulegen. Sofern ein Widerspruch eingelegt wurde, berichten wir Ihnen darüber.

Phase 6 – Eintragung der Unionsmarke und Markenurkunde
Ist die Widerspruchsfrist ohne Einreichung eines Widerspruchs abgelaufen, trägt das EUIPO die EU-Marke ein, gibt eine Urkunde heraus und informiert den Anmelder über die Eintragung der Marke. Wir leiten Ihnen die Urkunde und den amtlichen Bericht weiter.

Markenrecherche
Vor der Anmeldung einer Unionsmarke bzw. EU-Marke empfehlen wir dringend die Durchführung einer Markenrecherche nach älteren eingetragenen Marken mit Wirkung in der EU (alle 27 Mitgliedsstaaten). Dadurch lässt sich feststellen, ob Sie überhaupt berechtigt sind, ein bestimmtes Produkt oder eine Dienstleistung unter dem betreffenden Zeichen in der EU herzustellen oder anzubieten. Markenanmeldungen, die ohne vorherige Recherche eingereicht werden, führen oft zu rechtlichen Streitigkeiten mit den Inhabern bereits eingetragener Marken, einschließlich kostspieliger Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen. Durch eine Markenrecherche können Sie bereits eingetragene identische oder ähnliche Marken in einem oder mehreren der EU-Mitgliedstaaten ausfindig machen und potentielle Streitigkeiten weitestgehend vermeiden.

Europäische Marke anmelden – was es noch zu beachten gibt

Unsere Markenpakete enthalten alle einen Recherchebaustein für eine Markenrecherche nach älteren Markeneintragungen. Denn vor der Anmeldung einer Unionsmarke sollten Sie unbedingt nach älteren, möglicherweise entgegenstehenden Marken oder Firmennamen recherchieren. Das EU-Markenamt führt keine umfassende Markenrecherche durch. Es besteht daher die erhebliche Gefahr, dass ein Inhaber einer älteren Marke Widerspruch gegen Ihre europäische Marke einlegt oder eine Abmahnung gegen Sie ausspricht. Damit droht möglicherweise die Löschung Ihrer EU Marke, ein Anspruch auf Unterlassung der Benutzung und ggf. auch Schadensersatz. Durch eine professionelle Markenrecherche können Sie dieses Risiko erheblich reduzieren und mögliche rechtliche Kollisionen mit älteren Rechteinhabern vermeiden. Dies ist deutlich günstiger als die Kosten einer Abmahnung oder einer Namensänderung. Lassen Sie sich von unserer Beratung überzeugen. Unsere Markenanwälte unterstützen Sie gerne bei der Anmeldung Ihrer Unionsmarke. Patworx – Ihr Markenanwalt in München.