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EU Marke schützen mit Patworx Markenanwalt

1. Was ist eine EU Marke bzw. Unionsmarke?

Eine EU Marke ist eine Kennzeichnung für Produkte und Dienstleistungen, die auf die Herkunft des Produktes bzw. der Dienstleistung aus einem bestimmten Unternehmen hinweist. Mit einer Unionsmarke kann auf einfachem Weg ein einheitlicher Markenschutz in allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union erreicht werden. Sie können sich nahezu beliebige Namen als EU Marke schützen lassen, indem Sie die Marke beim EUIPO, dem europäischen Amt für geistiges Eigentum, anmelden. Das EUIPO prüft dann die Markenanmeldung in formaler Hinsicht und trägt die Marke ein, sofern die Markenanmeldung alle formellen Erfordernisse erfüllt. Unser Markenanwalt berät Sie gerne zu allen Fragen in Hinblick auf Ihre EU Markenanmeldung.

Eine beim EUIPO registrierte EU Marke räumt dem Inhaber im gesamten Gebiet der Europäischen Union das Recht ein, Dritten zu untersagen, ohne seine Zustimmung ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens der Identität oder Ähnlichkeit der Marke für die erfassten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum der Gefahr für Verwechslungen besteht.

Der Markenschutz gilt zunächst 10 Jahre und ist beliebig oft um jeweils 10 Jahre verlängerbar.

Die Schutzwirkung der EU Marke umfasst das gesamte Gebiet der EU.

2. Was kann als EU Marke geschützt werden?

Als EU Marke können insbesondere die folgenden Zeichen angemeldet und geschützt werden.

  • Wörter, sofern sie nicht zur Beschreibung der geschützten Waren oder Dienstleistungen dienen können
  • Namen und Vornamen
  • Unterschriften
  • Buchstaben
  • Zahlen
  • Hörzeichen
  • Dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware
  • Bildzeichen
  • Farben und Farbzusammenstellungen

Ausgeschlossen von der Eintragung als europäische Marke sind jedoch solche Marken, denen für die Waren und Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt oder die ausschließlich aus Zeichnungen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Werts, der geographischen Herkunft, etc., dienen können.

Ob eine EU Marke eintragungsfähig ist oder nicht, kann leider nicht pauschal beantwortet werden. Die Rechtsprechung zu diesem Thema ist sehr umfangreich und füllt mehrere Bände. Um die Eintragungschancen einer EU Marke abschätzen zu können, benötigen wir den Markennamen und die darunter angebotenen Waren oder Dienstleistungen. Rufen Sie uns doch einfach unverbindlich an. Unsere Markenanwälte in München beraten Sie gerne. Sprechen Sie uns an.

 

EU MARKE ANMELDEN

 

3. Wie melde ich eine EU Marke an?

Eine EU bzw. Unionsmarke ist beim EUIPO (Europäisches Amt für geistiges Eigentum) anzumelden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des EUIPO. Ein Markenanwalt ist in der Regel nicht erforderlich.

4. Was folgt nach der Einreichung der EU Markenanmeldung?

Nach der Markenanmeldung prüft das EUIPO, ob das Zeichen über eine hinreichende Unterscheidungskraft verfügt und darüber hinaus ob es nicht vom Publikum als rein beschreibende Angabe aufgefasst wird. Wenn alle Erfordernisse erfüllt sind, veröffentlicht das EUIPO die Anmeldung der EU Marke.

Die Schutzdauer einer EU Marke ist unbegrenzt. Alle 10 Jahre ab dem Anmeldetag muss allerdings eine Verlängerungsgebühr entrichtet werden.

5. Welche Kosten sind für eine EU Markenanmeldung zu erwarten?

Neben den amtlichen Gebühren fallen in der Regel Honorare für die Ausarbeitung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses sowie die Fertigstellung und Einreichung der Anmeldeunterlagen an. Darüber hinaus empfehlen wir immer die Durchführung einer Markenrecherche. Für eine Anmeldung entstehen in der Regel Kosten ab ca. 1600 € einschließlich Vorabrecherche und amtlicher Gebühren. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Sprechen Sie uns einfach an. Unsere Markenanwälte aus unserer in München freuen sich auf Ihren Anruf. Wir beraten Sie umfassend in allen Fragen zu Ihrer EU Markenanmeldung.