Wussten Sie, dass Sie mit wenigen Ausnahmen nahezu jede technische Erfindung zum Patent anmelden können? Unsere Patentanwälte können Sie hierzu ausführlich beraten. Mit einer Patentanmeldung schützen Sie Erfindungen, die neu sind und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen. Erteilt Ihnen das Deutsche Patent- und Markenamt DPMA ein Patent, schützt das Patent Ihre Erfindung über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren. Innerhalb dieser Zeit erhalten Sie ein Exklusivrecht für die Verwertung Ihrer Erfindung. Ein Patent anmelden können Sie allerdings nur für technische Erfindungen, also beispielsweise nicht für Geschäftsmethoden oder reine Ideen, aber auch nicht für Software als solche. Damit das DPMA Ihren Patentantrag umfassend prüfen kann, müssen Sie umfangreiche Unterlagen einreichen. Unter anderem sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Eine technische Beschreibung Ihrer Erfindung
- Patentansprüche (diese bestimmen den Schutzumfang des Patents)
- Zeichnungen (optional)
- eine Zusammenfassung sowie
- eine Erfinderbenennung