Zur Vermeidung von möglichen Kollisionen mit älteren eingetragenen Designs ist es ratsam, vor der Anmeldung des eigenen Designs eine Designrecherche bzw. Geschmacksmusterrecherche durchzuführen. Die ist in der Regel deutlich günstiger als eine Abmahnung wegen unerlaubter Benutzung eines Designs einschließlich Schadensersatzansprüchen.
1. Welche älteren Rechte können der Verwertung eines Designs entgegen stehen?
Einem Design bzw. Geschmacksmuster können grundsätzlich alle älteren Designrechte mit Geltung in dem betreffenden Land entgegenstehen – dies können sowohl eingetragene als auch nicht eingetragene Designs in Deutschland oder Europa sein. Außerdem können auch andere Urheberrechte eine Rolle spielen. Mit einer Designrecherche lassen sich diese Schutzrechte auffinden.
Bei Fragen zum Thema Designrecherche nehmen Sie doch einfach Kontakt zu uns auf. Unser Anwalt für Designrecht in München berät Sie gerne. Sprechen Sie uns an.
2. Wie viel kostet eine Designrecherche ?
Die Kosten für eine Designrecherche hängen im Wesentlichen vom territorialen Umfang (z.B. Designs mit Wirkung in Deutschland, Europa oder den USA) der Recherche ab. Darüber hinaus spielt es auch eine Rolle, ob eine Identitätsrecherche nach identischen Geschmacksmustern oder eine Ähnlichkeitsrecherche durchgeführt werden soll, die auch ähnliche Designs umfasst.
Eine Recherche nach älteren identischen deutschen Designs oder EU-Designs mit Wirkung in der Bundesrepublik Deutschland beginnt bei etwa € 600. Wenn dagegen auch Datenbanken der einzelnen europäischen Länder nach ähnlichen Designs durchsucht werden sollen, sind die Kosten entsprechend höher.
Wenn Sie eine Designrecherche durchführen lassen wollen, erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sprechen Sie uns einfach an. Unser Anwalt für Designrecht kann Sie umfassend beraten, wie Sie am besten nach eingetragenen Designs recherchieren können.