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IR MARKE SCHÜTZEN

1. Was ist eine IR Marke?

Der Inhaber einer deutschen Marke oder Markenanmeldung kann den Markenschutz mit Hilfe einer internationalen Registrierung (IR Marke) nach dem Madrider System auf weitere Staaten ausdehnen. Voraussetzung für die Eintragung einer IR Marke ist eine bestehende deutsche Marke oder Markenanmeldung.

Der Vorteil einer internationalen IR Marke besteht darin, dass mittels einer einzigen Anmeldung eine Vielzahl von Marken in unterschiedlichen Ländern erworben werden kann. Ohne die internationale Anmeldung müsste sonst in jedem Land eine eigene Anmeldung eingereicht werden. Eine Liste der möglichen Staaten (Vertragsparteien) des Madrider Systems finden Sie auf den Seiten der WIPO. Ein weiterer Vorteil ist, dass die internationale Marke gegenüber separaten Anmeldungen in einzelnen Staaten i.d.R. auch kostengünstiger ist.

Eine bei der WIPO registrierte IR Marke räumt dem Inhaber in den von ihm ausgewählten Staaten das Recht ein, Dritten zu untersagen, ohne seine Zustimmung ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens der Identität oder Ähnlichkeit der Marke für die erfassten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum der Gefahr für Verwechslungen besteht.

Der Markenschutz einer internationalen Marke gilt zunächst für 10 Jahre und ist beliebig oft um jeweils 10 Jahre verlängerbar.

2. Was kann als internationale bzw. IR Marke angemeldet werden?

Als IR Marke können insbesondere die folgenden Zeichen angemeldet werden:

  • Wörter, sofern sie nicht zur Beschreibung der geschützten Waren oder Dienstleistungen dienen können
  • Namen und Vornamen
  • Unterschriften
  • Buchstaben
  • Zahlen
  • Hörzeichen
  • Dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware
  • Bildzeichen
  • Farben und Farbzusammenstellungen

Ausgeschlossen von der Eintragung als Marke sind jedoch solche Marken, denen für die Waren und Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt oder die ausschließlich aus Zeichnungen oder Angaben besteht, die zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Werts, der geographischen Herkunft, etc., dienen können.

Bei Fragen zum Thema IR Marke nehmen Sie doch einfach Kontakt zu uns auf. Unsere deutschen und europäischen Markenanwälte in München beraten Sie gerne. Sprechen Sie uns an.

 

INTERNATIONALE MARKE ANMELDEN

 

3. Wie melde ich eine IR Marke an?

Eine IR Marke ist beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anzumelden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in dem vom DPMA herausgegebenen „Merkblatt für Markenanmelder“.

4. Was folgt nach der Einreichung der internationalen Markenanmeldung?

Nach der IR Markenanmeldung prüft das DPMA verschiedene formale Erfordernisse. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, leitet das DPMA den Antrag an die WIPO weiter und bestätigt außerdem das Datum, an dem der Antrag auf internationale Registrierung eingegangen ist.

Die WIPO prüft dann weitere formelle Eintragungsvoraussetzungen (wie z.B. den Antrag und die Warenklassifikation) und veröffentlicht anschließend, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, die Registrierung der IR Marke in der „WIPO Gazette of International Marks“. Es wird nicht geprüft, ob ältere Schutzrechte einer Eintragung entgegenstehen.

Nach der Veröffentlichung der Registrierung haben die in der Anmeldung benannten Vertragsstaaten innerhalb von 12 Monaten (MMA) bzw. 18 Monaten (PMMA) die Möglichkeit, der Marke den Schutz in ihrem Gebiet zu versagen. Die Vertragsparteien prüfen dabei, ob das Zeichen über eine hinreichende Unterscheidungskraft verfügt und darüber hinaus ob es nicht vom Publikum als rein beschreibende Angabe aufgefasst wird. Gegen eine nationale Zurückweisung muss in dem jeweiligen Vertragsstaat vorgegangen werden. Sind alle Erfordernisse erfüllt, wird die Marke in den jeweiligen Ländern registriert.

Die Schutzdauer einer IR Marke ist unbegrenzt. Alle 10 Jahre ab dem Anmeldetag muss allerdings eine Verlängerungsgebühr entrichtet werden.

5. Welche Kosten sind für eine internationale Markenanmeldung zu erwarten?

Die amtlichen Gebühren als auch die Anwaltshonorare sind stark abhängig von der Art und Anzahl der ausgewählten Länder. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Sprechen Sie uns einfach an. Unsere  Markenanwälte freuen sich auf Ihren Anruf. Wir beraten Sie umfassend in allen Fragen zu Ihrer IR Marke.